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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Geplante Stellungnahme zu ED/2016/1

-tb- Am 28.6.2016 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) ED/2016/1 veröffentlicht, der Vorschläge für eine Anpassung von IFRS 3 und IFRS 11 beinhaltet (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/International-Accounting-Standards-Board-proposes-narrow-scope-amendments-to-IFRS-3-and-IFRS-11.aspx). Dabei geht es zum einen um Anwendungshinweise, die bei der Unterscheidung zwischen einem „Geschäftsbetrieb“ und einer „Gruppe von Vermögenswerten“ helfen sollen. Zum anderen soll klargestellt werden, wie im Falle eines Erlangens der Kontrollmehrheit die Bilanzierung von bereits zuvor gehaltenen Anteilen zu erfolgen hat. Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun den Entwurf ihrer geplanten Stellungnahme, in der sie die Vorschläge des IASB grundsätzlich begrüßt (http://www.efrag.org/News/Project-250/EFRAGs-Draft-Comment-Letter-on-the-IASBs-Exposure-Draft-ED20161-Definition-of-a-Business--and-Accounting-for-Previously-Held-Interests). Den ausführlichen Stellungnahmeentwurf stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

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