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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.12.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Geplante Stellungnahme zu ED/2015/10

-tb- Um Inkonsistenzen und Unklarheiten in den Rechnungslegungsstandards zu beseitigen, hatte der International Accounting Standards Board (IASB) am 19.11.2015 einen Entwurf für die sog. „Jährlichen Verbesserungen“ herausgegeben (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Annual-Improvements/Exposure-Draft-November-2015/Pages/Exposure-Draft-and-Comment-letters.aspx). ED/2015/10, der sich auf den Zeitraum 2014 – 2015 bezieht, befasst sich insb. mit Sachverhalten in IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Am 16.12.2015 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihre geplante Stellungnahme gegenüber dem IASB, in der sie ihre Zustimmungen zu den Vorschlägen des IASB bekundet (http://www.efrag.org/Front/n1-1617/EFRAG-s-draft-comment-letter-on-the-IASB-s-Exposure-Draft-ED-2015-10-Annual-Improvements-to-IFRSs-2014-2016-Cycle.aspx). Kommentierungen zum Stellungnahmeentwurf der EFRAG, der auf ihrer Internetseite zur Verfügung steht, können bis zum 5.2.2016 eingereicht werden.

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