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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
RIC: Geänderte Vorgehensweise zur Bestimmung des Abzinsungssatzes gem. IAS 19.78 ff.

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) hat sich im Rahmen einer Telefonkonferenz am 16.12.2010 mit dem im Folgenden dargestellten Themenvorschlag zur Aufnahme in sein Arbeitsprogramm befasst. Das RIC war darum gebeten worden, das Thema kurzfristig noch vor Jahresende 2010 zu erörtern.

Gefragt wurde, wie eine gegenüber dem Vorjahr geänderte Verfahrensweise des Bilanzierenden zur Bestimmung des Zinssatzes, der gem. IAS 19.78 ff. zur Diskontierung der Verpflichtungen für die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen heranzuziehen ist, nach IAS 8 einzustufen ist. Das RIC ist zu dem Ergebnis gelangt, den Vorschlag nicht in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Zunächst bezieht sich die Anfrage auf die konkrete, von einem Beratungsunternehmen für die betriebliche Altersversorgung entwickelte Verfahrensweise. Solche Einzelfallbeurteilungen gehören nicht zum Aufgabenbereich des RIC.Weiterhin liegt nach Auffassung des RIC keine nationale Besonderheit in Bezugauf die Fragestellung vor.
(www.drsc.de)

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