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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Fünf Jahre Bilanzkontrolle in Deutschland

Am 1.7.2005 hat die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie wurde als Reaktion auf eine Serie von Bilanzskandalen in den USA (u. a. Enron, Worldcom) und Deutschland (u. a. Comroad, Flowtex) eingerichtet, um – so die Begründung im Bilanzkontrollgesetz – „Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Unternehmenszusammenschlüssen und -berichten präventiv entgegenzuwirken und, sofern Unregelmäßigkeiten dennoch auftreten, diese aufzudecken und den Kapitalmarkt darüber zu informieren“. Die DPR ist ausgestaltet als eine privatrechtliche Organisation ohne hoheitliche Rechte mit Sitz in Berlin, die von 17 Verbänden getragen wird. Im Rahmen einer Feierstunde am 1.7.2010 in Berlin mit rund 150 Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihr fünfjähriges Jubiläumbegangen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger unterstrich dabei, dass für die Bilanzkontrolle keine neue Behörde geschaffen worden sei, sondern stattdessen ein Konzept mit eigenverantwortlicher Selbstregulierung und staatlicher Kontrolle entwickelt wurde. Sie wies auf die hohe Akzeptanz hin, über die die DPR inzwischen bei den Unternehmen verfügt, und stellte fest: „Der Gesetzgeber hat damals den richtigen Weg eingeschlagen, und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ist zu einer echten Erfolgsstory geworden.“ „Die ersten fünf Jahre der DPR zeigen eine eindeutig positive Bilanz: Durch den systematischen Auf- und Ausbau der Aktivitäten ist ein wichtiges Vertrauenselement für den Kapitalmarkt geschaffen worden“, sagte Christian Strenger, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsrat der größten deutschen Fondsgesellschaft DWS. Für die Zukunft empfahl er u. a., die durchschnittliche Dauer der DPR-Prüfungen von ca. sechs Monaten soweit wie möglich zu senken und die prüferischen Aktivitäten auch auf „bisher wenig beachtete, aber zunehmend risikorelevante Themen“ auszudehnen, nämlich aussagekräftiges Reporting der Compliance-Systeme und -Kontrolle, risikorelevante und vergleichbare Darstellung der „Non-Financials“ (Schlüsselindikatoren zum Thema Umwelt, Soziales, Governance), sowie informatives Governance-Reporting. Zudem sprach er sich dafür aus, der DPR auch die Aufgabe der Rating- Kontrolle zu übertragen. Dr. Werner Brandt, Vorstandsvorsitzender des DPR e. V., zog ebenfalls eine positive Bilanz: „Die DPR als privatrechtliches Element im dual orientierten Enforcement-Verfahren stellt ein Erfolgsmodell für ein ,Private Public Partnership’ dar, das in enger Abstimmung zwischen den Berufs- und Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung und dem Bundesministerium der Justiz entwickelt wurde und auch weiterhin aktiv getragen wird.“ Die Finanzierung erfolge durch die Unternehmen: In Abhängigkeit von den inländischen Börsenumsätzen liege der jährliche Finanzierungsbeitrag zwischen 250 und 40 000 Euro. Darauswerde im laufenden Jahr ein DPR-Budget von 6 Mio. Euro gespeist, so dass jedes der rund 1000 Unternehmen im Schnitt mit 6000 Euro belastet werde. Diese Art der Umlagefinanzierung – so Brandt weiter – sollte auch beispielhaft für die Finanzierung der Aktivitäten des Deutschen Rechnungslegungs StandardsCommittee sein. Der Präsident der DPR, Dr. Herbert Meyer, sagte: „Seit dem 1.7.2005 haben wir insgesamt rund 550 Prüfungen durchgeführt. Damit sind über die Hälfte aller kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland geprüft. Bei diesen Prüfungen haben wir in rund 130 Fällen, also bei rund 25 Prozent, Fehler festgestellt.“ Als eine Hauptursache für die hohe Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen sieht Meyer den Umfang und die Komplexität der internationalen Bilanzierungsregeln, der IFRS-Standards, bei der praktischen Umsetzung. Anschließend ging er der Frage nach, inwieweit die Ziele, „die die Väter der DPR in die Wiege gelegt haben“, bisher erfüllt wurden: Das Ziel der Prävention etwa werde erfüllt durch die Existenz der DPR an sich, eine verstärkte Sensibilisierung für Bedeutung und Korrektheit der Finanzberichterstattung, die jährliche Berichterstattung über die festgestellten Fehler, die jährliche Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte, die Hinweise zur unternehmensbezogenen Fehlerprävention sowie die Einführung der Möglichkeit zu fallbezogenen Voranfragen (seit Jahresbeginn konnten von den vier eingegangenen Fragen drei kurzfristig beantwortet werden). Als eine Aufgabe für die Zukunft sieht er die Harmonisierung der Bilanzkontrolle in Europa, wobei „die Kernelemente der erfolgreichen Bilanzkontrolle bei uns“ möglichst erhaltenwerden sollten. (PM DPR vom 1.7.2010 und Texte der gehaltenen Reden)

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