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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Fristverlängerung für Kommentierung vom IASB gefordert

 

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) fordert den IASB auf, die Kommentierungsfrist für die Exposure Drafts „Revenue from Conatracts with Customers" und „General Hedge Accoutning" zu verlängern (Quelle: http://www.efrag.org/files/EFRAG%20public%20letters/Revenue%20Recognition/Letter_re_comment_deadline_on_revenue_recognition_and_general_hedge_accounting.pdf). Die Kommentierungsfrist zur Ertragsrealisierung solle um 60 Tage verlängert werden, diejenige zum Hedge Accounting auf drei Monate außerhalb des Abschlusszeitraums zum Jahresende ausgedehnt werden. Die Jahresabschlussarbeiten machten praktische Feldstudien zu den betreffenden Themen kaum möglich.

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