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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Finaler Standard zum Schutzschirmverfahren (IDW S 9)

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung (ESUG) aus dem Jahr 2012 wurde das sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO geschaffen. Dieses Verfahren ermöglicht dem Schuldner, innerhalb von drei Monaten unter dem Schutz der Insolvenzordnung und in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erstellen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Schuldner drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig ist. Mit dem IDW S 9 legt das IDW einen Standard vor, der die Anforderungen an die Bescheinigung i. S. d. § 270b InsO und an die vom Gutachter durchzuführenden Tätigkeiten beschreibt. Der IDW-Standard „Bescheinigung nach 270b InsO (IDW S 9)“ wird in IDWFN 11/2014 und im Supplement 4/2014 der WPg veröffentlicht werden.

(www.idw.de)

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