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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen

 

-tb- In einer Presseerklärung hat EU-Kommissar Barnier die Verabschiedung einer Richtlinie zum Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen durch das EU-Parlament begrüßt (Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/912&format=HTML&aged=0&language=de&guiLanguage=de9). Rund 5 Mio. Kleinstunternehmen in der EU soll es ab nächstem Jahr ermöglicht werden, lediglich einen einzigen Abschluss an die Steuerbehörden einzureichen, der dann von diesen an die Handelsregister weitergereicht wird („one stop-shop"-Strategie). 2009 hatte die EU-Kommission begonnen, Erleichterungen für die Rechnungslegung von Kleinst- bzw. Mikrounternehmen zu erarbeiten. Darunter fallen Unternehmen, die zwei der nachfolgenden drei Kriterien nicht überschreiten: Bilanzsumme unter 350 000 Euro, Nettoumsatz unter 700 000 Euro, Arbeitnehmerzahl maximal 10.

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