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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.06.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BR: Erhöhung der Schwellenwerte bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Der Bundesrat (BR) hat in seiner 958. Sitzung am 2.6.2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27.4.2017 verabschiedeten Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen gem. Art. 105 Absatz 3 GG zuzustimmen (BR 366/17, Beschluss). U. a. wird damit die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro erhöht (§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG). lung Darüber hinaus erfolgt eine Anhebung der unteren Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung) von 150 auf 250 Euro (§ 6 Abs. 2a S. 1 und 4 EStG). Die Regelungen sind erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 S. 3 und 5 EStG).

 

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