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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.03.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz - IDW RS IFA 1 verabschiedet

Die finale Fassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1) wurde vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedet und vom Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis genommen. Die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung basieren im Wesentlichen auf Anmerkungen aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie aus dem Fachgespräch, das hierzu stattgefunden hat. IDW RS IFA 1 (Stand: 6.12.2013) wird in den IDW-FN 3/2014 und im Supplement 1/2014 der Zeitschrift WPg veröffentlicht werden. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf können IDW-Mitglieder im Mitgliederbereich der IDW-Website (Rubrik Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen) in einer Marked-up-Fassung finden. Textziffern, die unverändert geblieben sind, werden dabei ausgespart. Die Veröffentlichung erfolgt nach Erscheinen der Fachnachrichten.

(www.idw.de)

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