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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf zur Änderung des IDW RS HFA 2 und zu einer Klarstellung in IDW RS HFA 40

Nach den Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IC) vom Januar 2016 sind für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und damit auch für den Umgang mit konzerninternen Transaktionen die Regelungen in IFRS 10 maßgeblich, d. h. konzerninterne Aufwendungen und Erträge sind vollständig zu eliminieren. Dies gilt ebenso für die Ermittlung des gesonderten Postens nach IAS 1.82(ea) i. V. m. IFRS 5.33(a) und für die erforderlichen Angaben nach IFRS 5.33(b). Hierfür ist generell auf die Aufwendungen und Erträge abzustellen, die nach einer Aufwands- und Ertragskonsolidierung bleiben.

Diese IFRS IC-Entscheidungen widersprechen den derzeitigen Ausführungen in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2)", Abschn. 7.2.2. (Stand: 6.6.2012). Obwohl das IDW die Ausführungen des IFRS IC unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht sachgerecht hält, hat der Hauptfachausschuss (HFA) am 14.6.2016 einen den Verlautbarungen des IFRS IC konformen Entwurf einer Änderung von IDW RS HFA 2 verabschiedet. Die Kommentierungsfrist endet am 16.9.2016. Der Entwurf steht in Kürze zum Download auf der IDW-Website in der Rubrik "Verlautbarungen, Download von Entwürfen". Er wird auch in Heft 7/2016 der IDW Life veröffentlicht werden.

Außerdem verabschiedete der HFA eine geringfügige redaktionelle Klarstellung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW RS HFA 40)". Einen Abdruck finden Sie in Heft 7/2016 der IDW Life.

Ansprechpartner im IDW ist Uwe Fieseler.

(IDW Aktuell vom 15.6.2016)

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