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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Entwurf zum Konzernlagebericht verabschiedet

 

Der Deutsche Standardisierungsrat hat am 14.12.2011 den Standardentwurf E-DRS 27 „Konzernlagebericht" veröffentlicht. Er ist Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln. Im Vorfeld der Überarbeitung wurde eine umfassende Befragung zur gegenwärtigen Anwendung der DRS zur Konzernlageberichterstattung durchgeführt.

Künftig sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden, d.h. E-DRS 27 soll DRS 15 „Lagebericht" sowie DRS 5 „Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 „Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten" und DRS 5-20 „Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen", ersetzen. Außen vor bleibt die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, die unverändert in DRS 17 geregelt ist.

E-DRS 27 enthält eine verpflichtende Berichterstattungspflicht über Ziele und Strategien für kapitalmarktorientierte Unternehmen. In Bezug auf die in den letzten Jahren vor dem Hintergrund der Wirtschaftkrise intensiv geführten Diskussionen zum Prognosebericht ist eine Verkürzung des Prognosezeitraums zugunsten konkreterer Vorgaben zur Prognosegenauigkeit vorgesehen. Im Hinblick auf internationale Entwicklungen weist E-DRS 27 auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Übereinstimmung des HGB-Konzernlageberichts mit dem IFRS Practice Statement „Management Commentary" hin.

Im Interesse einer klaren Vermittlung der Offenlegungsanforderungen wird auf Empfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und damit auf Best-Practice-Inhalte verzichtet. Entsprechend fokussiert E-DRS 27 auf die an einen Konzernlagebericht zu stellenden Mindestanforderungen.

Der DSR bittet alle interessierten Personen und Organisationen um Stellungnahme bis zum 30.4.2012.

(www.drsc.de)

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