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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.04.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf eines Positionspapiers zu EMIR

Die EU-Verordnung European Market Infrastructure Regulation (EMIR) unterwirft (auch) sog. nichtfinanzielle Gegenparteien (z. B. Industrieunternehmen) bestimmten Clearing-, Melde- und bilateralen Risikomanagementpflichten hinsichtlich des Erwerbs von (außerbörslichen) Derivatekontrakten. Der Entwurf eines IDW-Positionspapiers soll zum einen Wirtschaftsprüfern sowie deren Mandanten einen Überblick darüber vermitteln, welchen aus der EMIR resultierenden Pflichten bzw. Anforderungen die Mandanten (als nichtfinanzielle Gegenpartei) unterliegen, die Derivatekontrakte einsetzen. Zum anderen wird in dem Papier dargelegt, welchen Mindestanforderungen Systeme zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien nach Auffassung des IDW genügen müssen, um als geeignet im Sinne des Gesetzes angesehen und bescheinigt werden zu können. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 27.6.2014. Der Entwurf eines IDW Positionspapiers „Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i. S. v. § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien" ist auf der IDW-Homepage abrufbar.


(http://www.idw.de/)

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