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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf der deutschen Fassung des ISA 720 (Revised)

 

Bislang werden die International Standards on Auditing (ISA) vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ausschließlich in IDW-Prüfungsstandards transformiert. ISA 720 (Revised) ist der erste Standard, der nicht mehr transformiert, sondern unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen im Rahmen der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unmittelbar in Deutschland anzuwenden sein wird. Abweichungen von ISA 720 (Revised) aufgrund spezifischer gesetzlicher Regelungen in Deutschland sind im vorliegenden Entwurf des ISA 720 (Revised) (DE) mit zusätzlichen "D-Textziffern" transparent dargestellt.

ISA 720 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich sonstiger Informationen. Dies sind solche Informationen, die im Zusammenhang mit dem zu prüfenden Abschluss herausgegeben werden. Unter Berücksichtigung nationaler Modifikationen ist hinsichtlich der sonstigen Informationen im Vergleich zur Prüfung des Abschlusses und Lageberichts keine hinreichende oder begrenzte Sicherheit zu erreichen. Vielmehr hat der Abschlussprüfer die sonstigen Informationen zu lesen und dabei würdigen, ob Abweichungen zu den Angaben im Abschluss, Lagebericht und zu seinen ansonsten während der Abschlussprüfung erlangten Erkenntnissen bestehen. Der von ISA 720 (Revised) vorgesehenen Pflicht, über das Ergebnis der hierbei durchgeführten Arbeiten im Bestätigungsvermerk zu berichten, darf der Abschlussprüfer in Deutschland nur entsprechen, wenn er von seiner Verschwiegenheitspflicht durch das zu prüfende Unternehmen entbunden wurde. Der vorliegende Standardentwurf enthält Formulierungsbeispiele für den Abschnitt "Sonstige Informationen" im Bestätigungsvermerk.

ISA 720 (Revised) (DE) soll erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume gelten, die am oder nach dem 15.12.2017 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2018 enden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wird der Bestätigungsvermerk nach IDW PS 400 n. F. erteilt, sind die Anforderungen des ISA 720 (Revised) (E-DE) zu beachten.
Ein Download des Entwurfs "
International Standard on Auditing 720 (Revised) (Entwurf-DE): Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit sonstigen Informationen"ist über die Rubrik IDW Verlautbarungen, Entwürfe verfügbar. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 15.4.2018. Der Entwurf wird auch in IDW Life 12/2017 veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 28.11.2017)

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