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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.04.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Entwürfe zur Neufassung der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle

 

Die Änderung der WPO durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) tritt am 17.6.2016 in Kraft. Dies macht Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle erforderlich. Außerdem werden weitere, nicht im Zusammenhang mit dem APAReG stehende Änderungen in der Berufssatzung WP/vBP umgesetzt, wie zum Beispiel die Aufnahme der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung oder Anpassungen an den IESBA Code of Ethics.

Insgesamt sind die Änderungen in beiden Satzungen so umfangreich, dass sie neu gefasst werden sollen. Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wird die Entwürfe am 29.4.2016 beraten und gegebenenfalls beschließen. Zur Information des Berufsstandes werden die Entwürfe vorab veröffentlicht:http://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2016/sv/entwuerfe-zur-neufassung-der-berufssatzung-fuer-wpvbp-und-der-satzung-fuer-qualitaetskontrolle/


Dies soll auch die Diskussion in den Kammerversammlungen unterstützen.

Berufssatzung für WP/vBP

Die geplante Neufassung ist auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers ausgerichtet. Dabei soll der in Deutschland traditionell bestehende hohe Qualitätsanspruch berücksichtigt werden und es soll Erleichterungen geben. Die Änderungen betreffen die Themenbereiche

  • Begrenzung bestimmter Pflichten auf Abschlussprüfungen nach § 316 HGB,
  • Erstellung eines abgerundeten Regelwerks für den Berufsstand im Sinne eines „roten Fadens“,
  • Umsetzung der Vorgaben des CoE prinzipienorientiert und damit an die deutsche Rechtslage angelehnt,
  • Betonung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, insbes. bei der Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems,
  • Liberalisierungen und Streichungen.

Nachfolgend veröffentlicht sind eine synoptische Darstellung der Änderungen, eine Lesefassung des Satzungstextes sowie der Entwurf der Erläuterungstexte der Berufssatzung.

Satzung für Qualitätskontrolle

Die Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle folgen überwiegend aus den Änderungen der WPO durch das APAReG. Die Änderungen betreffen die Themenbereiche

  • Registrierung der Prüfer für Qualitätskontrolle,
  • Anzeigeverfahren bei Aufnahme der Tätigkeit als Abschlussprüfer,
  • Sonderfall der Benennung eines Prüfers für Qualitätskontrolle durch die Kommission für Qualitätskontrolle,
  • Bestimmung des Turnus bis zur nächsten Qualitätskontrolle anhand einer Risikoanalyse,
  • Durchführung von Qualitätskontrollen und die Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle,
  • Teilnahme der Kommission für Qualitätskontrolle an Qualitätskontrollen und deren Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle,
  • Durchführung von Qualitätskontrollen bei gemischten Praxen (Abschlussprüfer, die auch § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB-Unternehmen prüfen).

Vorstand und Kommission für Qualitätskontrolle haben den Entwurf in einem gemeinsamen Ausschuss erarbeitet. Der Beirat war mit Gästen vertreten. Die Berufsverbände wurden angehört.

Die Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Fassung der Satzung für Qualitätskontrolle sind nachfolgend in einer Datei im Änderungsmodus dargestellt, außerdem steht die Lesefassung zur Verfügung.

Die Satzungsentwürfe haben jeweils mit Bitte um Stellungnahme die APAK (Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Beirat) und das BMWi (als Genehmigungsbehörde) vorab erhalten.

Anmerkungen nimmt die WPK gerne unter kontakt(at)wpk.de entgegen.

(Neu auf WPK.de vom 8.4.2016)

 

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