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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.03.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwicklung neuer Grundsätze für die Prüfung des Lageberichts – Reaktion auf neue Berichtsanforderungen

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Entwurf für einen überarbeiteten Standard zur Prüfung des Lageberichtes (IDW EPS 350 n.F.) veröffentlicht und fordert Wirtschaftsprüfer, Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit zur Kommentierung bis zum 31.5.2016 auf.

Der Lagebericht ist neben dem Jahres- bzw. Konzernabschluss das zentrale Informationsinstrument der Berichterstattung. Er ergänzt diesen insbesondere um zukunftsgerichtete Angaben. Aufstellung und Prüfung des Lageberichts haben daher für Investoren und Analysten große Bedeutung.

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann führt dazu aus: „Der Standardentwurf betont das risikoorientierte Prüfungsvorgehen bei der Prüfung des Lage- bzw. Konzernlageberichts. Die Prüfung der Chancen- und Risikoberichterstattung sowie der Prognoseberichterstattung werden konkretisiert und so nach außen erkennbar aufgewertet. Mit der Neufassung des IDW PS 350 wird der Fokus zudem stärker auf den Prozess der Aufstellung des Lageberichtes gerichtet. Darauf müssen sich auch die Bilanzierenden vorbereiten. Wir empfehlen, dass Abschlussprüfer und Unternehmen dazu rechtzeitig einen Austausch suchen!“

Mit dem Standardentwurf wurde auf aktuelle gesetzliche Änderungen sowie auf die Erfahrungen aus der Anwendung von DRS 20 reagiert.

(PM IDW vom 7.3.2016)

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