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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Eintragung einer auch nur untergeordnet treuhänderisch tätigen Steuerberatungs KG im Handelsregister

Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Form einer KG mit dem Gesellschaftszweck "geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit" kann im Handelsregister eingetragen werden. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 15.7.2014 entschieden (Az.: II ZB 2/13). Das Beschwerdegericht habe verkannt, dass § 49 Abs. 2 StBerG eine im Verhältnis zu § 105 Abs. 1 HGB spezialgesetzliche Regelung enthalte, nach der Steuerberatungsgesellschaften als Personenhandelsgesellschaften bereits dann im Handelsregister eingetragen werden können, wenn sie nach ihrem Gesellschaftszweck darauf ausgerichtet sind, neben der sie prägenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen auch die ihnen berufsrechtlich gestattete Treuhandtätigkeit auszuüben. Zur Begründung verweist der BGH auf die Entstehungsgeschichte des § 49 Abs. 2 StBerG und hier insbes. auf die der inhaltsgleichen Vorschrift des § 27 Abs. 2 WPO. Die Formulierung in der Gesetzesbegründung zu § 27 Abs. 2 WPO, dass allein die mit dem freien Beruf verbundene Treuhandtätigkeit die Möglichkeit einer Eintragung im Handelsregister begründen kann, könne nur so verstanden werden, dass der Gesetzgeber den Wirtschaftsprüfern nicht nur berufsrechtlich, sondern auch handelsrechtlich die Berufsausübung in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft auch bei untergeordneter Treuhandtätigkeit eröffnen wollte. An dieser Auffassung habe der Gesetzgeber festgehalten, als er Wirtschaftsprüfern und wenig später auch Steuerberatern den Weg zur Berufsausübung in Form der GmbH & Co. KG eröffnet habe.

(www.idw.de)

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