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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.03.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Einigung über Offenlegung nicht-finanzieller Informationen

-tb- Das Europäische Parlament und der Rat haben sich über einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften zwecks Verbesserung der Transparenz grosser Unternehmen im Hinblick auf Aspekte der Diversität, sozialer und ökologischer Themen geeinigt (Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-29_de.htm?locale=en). Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern - unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht - werden grundsätzlich verpflichtet zu diesen Themen Angaben über ihre Politik, Risiken und Ergebnisse zu machen. Dazu zählen auch Informationen über die Einhaltung von Menschenrechten, Massnahmen zur Anti-korruption und Anti-Geldwäscherei sowie der Vielfalt der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

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