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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: EU-Fragebogen zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) beantwortet den Fragebogen der EU-Kommission zur Evaluierung der IAS-Verordnung. Deutschland hat bereits zwischen 1998 und 2004 befreiende Konzernabschlüsse nach IAS (oder US GAAP) zugelassen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der IAS-Verordnung haben nahezu alle DAX-Unternehmen diese Befreiung, keine HGB Konzernabschlüsse mehr zu erstellen, genutzt. Die Argumente dafür – einheitliche Finanzberichterstattung in multinationalen Konzernen, Zugang zu internationalen Kapitalmärkten – gelten heute noch mehr, da IFRS nunmehr in über 100 Ländern angewandt werden. Wenn auch die Prozesse der Entwicklung und Übernahme der IFRS in Europa verbessert werden können, darf der Bedarf nach globalen Regeln der Finanzberichterstattung nicht kompromittiert werden.

(www.drsc.de)

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