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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Parlament: Bürokratieabbau für Kleinstunternehmen

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500 000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1 000 000 Euro und weniger als zehn Mitarbeitern, wobei zwei dieser drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein müssen.
 
Am 10.3.2010 hat sich das Europäische Parlament positiv zu dem Vorschlag geäußert. Bei einigen Mitgliedstaaten gab es Vorbehalte. Das Parlament hat jetzt Änderungen vorgeschlagen, die die geäußerten Befürchtungen entkräften. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Vereinfachung des europäischen Bilanzrechts. Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.

Die vollständige Pressemitteilung des BMJ dazu vom 10.3.2010 ist hier abrufbar. Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier.

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