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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.12.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
HFA des IDW: Bilanzielle Behandlung der PSV-Beiträge für 2009

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) hat unlängst seinen Beitragssatz für das Jahr 2009 mit 14,2 Promille festgelegt (vgl. BB 2009, 2525); außerdem hat er eine Mitteilung zur Festlegung des Beitragssatzes für 2009 und zum Vorschuss für 2010 veröffentlicht (http://www.psvag.de/framesets/home1.html). Danach wird er die Glättungsregel nach § 10 Abs. 2 S. 5 BetrAVG anwenden, so dass ein Teil des Gesamtbeitrags für 2009 über die folgenden vier Geschäftsjahre 2010 bis 2013 zu zahlen ist. In seiner Sitzung vom 27.11.2009 ist der HFA des IDW zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Glättungsregel um eine reine Fälligkeitsabrede handelt. Daher ist der Beitrag für das Geschäftsjahr 2009 zum 31.12.2009 im handelsrechtlichen Jahresabschluss in voller Höhe zu passivieren. Der Bilanzierende kann sich dieser Verpflichtung nicht durch eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung entziehen.

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