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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.10.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReG: Bilanz zum Bürokratieabbau

Die von der Bundesregierung (BReG) im Jahr 2015 eingeführte Bürokratiebremse hat nach einer am 5.10.2017 veröffentlichten Sonderbilanz zu einer erheblichen Entlastung der Wirtschaft beigetragen. Nach dem Prinzip "One in, one out" müssen die Bundesministerien seit Januar 2015 neu eingeführte Belastungen an anderer Stelle durch entlastende Regelungen kompensieren. Die Bundesregierung hat seit Einführung der Bürokratiebremse insgesamt 151 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Dabei haben 85 Vorhaben mit insgesamt 1 896 Mio. Euro zu einem Anstieg ("in") des laufenden Erfüllungsaufwands geführt. Dem stehen 66 Vorhaben gegenüber, die mit insgesamt 2 408 Mio. Euro zu dessen Rückgang ("out") beigetragen haben. Das Ergebnis der Bürokratiebremse - so die BReG - ist damit sehr positiv: Seit deren Einführung habe sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rd. 1,5 Mrd. Euro p.a. verringert. Im Juni 2014 und im Juni 2016 hatte das Bundeskabinett zwei Arbeitsprogramme zur besseren Rechtsetzung mit insgesamt mehr als 80 konkreten Maßnahmen und Vorhaben beschlossen. Ziel war dabei, den sog. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren und die Rechtsetzungsprozesse zu verbessern. Eine am 5.10.2017 veröffentlichte Übersicht zeige dass nahezu alle diese Vorhaben bereits umgesetzt wurden oder auf dem Wege konsequenter Umsetzung sind. Beide Dokumente finden Sie unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau

(PM BReG vom 5.10.2017)

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