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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.08.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Besondere Ausgleichsregelung – IDW-Prüfungshinweis zur Antragstellung nach dem EEG 2014

Am 1.8.2014 ist das novellierte Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG 2014) in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die sog. Besondere Ausgleichsregelung, wonach stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen können. Dieser Antrag ist im Antragsjahr 2014 bis zum 30.9.2014 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Im Rahmen der Antragstellung müssen verschiedene Angaben durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Besonderheiten dieser Prüfung sind im IDW-Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014 im Antragsjahr 2014 (IDW PH 9.970.1)“ dargelegt. Neben Musterformulierungen für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers einschließlich der Anlagen des antragstellenden Unternehmens enthält der IDW-Prüfungshinweis insbes. Erläuterungen zu Prüfungsplanung und -durchführung. Der IDW-Prüfungshinweis wird in IDW-FN 9/2014 veröffentlicht werden. IDW-Mitglieder finden bis zur Veröffentlichung in den Fachnachrichten eine Download-Datei im Mitgliederbereich von www.idw.de, Rubrik „News Exklusiv“, Meldung vom 1.8.2014.

(www.idw.de)

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