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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Berufsaufsicht, Qualitätskontrolle und Wirtschaftsprüfungsexamen 2015

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 25.5.2016 ihre Berichte über die Berufsaufsicht, die Qualitätskontrolle und das Wirtschaftsprüfungsexamen 2015 veröffentlicht. Folgende Kernaussagen ergeben sich: 

Der Bericht der Berufsaufsicht (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht/<http://www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/berufsaufsicht/>) zeigt mit 209 neu eingeleiteten Verfahren eine im Vergleich zu den Vorjahren (2014: 229, 2013: 293, 2012: 298) weiter rückläufige Tendenz. Mit 45 bestandskräftigen Rügen, von denen 24 mit einer Geldbuße zwischen 1000 Euro und 40 000 Euro verbunden wurden, liegt die Anzahl der Rügen unter der des Vorjahres (53), die Anzahl der verhängten Geldbußen ging erneut zurück (Vorjahr: 31). 

Mehr als die Hälfte der Verfahren betraf Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit (insgesamt 135), sowohl Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (43) als auch sonstige gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen (83) sowie freiwillige Prüfungen (9). Die Mehrzahl der Verfahren konnte mit Belehrungen abgeschlossen werden. 14 Rügen, 10 davon mit Geldbußen von bis zu 40000 Euro, resultieren aus Verfahren im Zusammenhang mit Prüfungstätigkeit bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. 

Die WPK beriet 2015 über die Feststellungen aus 24 Sonderuntersuchungen (Inspektionen) bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Wesentliche Beanstandungen bei der Prüfungsdurchführung führten bei 2 Mandaten zur Einleitung von Berufsaufsichtsverfahren gegen insgesamt vier Wirtschaftsprüfer. 

Nach dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werden ab dem 17.6.2016 die Sonderuntersuchungen sowie die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse von der neuen Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Sie entscheidet zukünftig auch über die Sanktionen bei festgestellten Berufspflichtverletzungen im Fall von Prüfungsmandaten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. 

Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/qualitaetskontrolle/<http://www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/qualitaetskontrolle/>) ist zu entnehmen, dass Ende 2015 3762 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren (2014: 3791), 3455 Praxen verfügten über eine Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle, 307 über eine Ausnahmegenehmigung. In diesen Praxen waren am Jahresende - wie im Vorjahr - rund 71 % der Wirtschaftsprüfer und 21 % der vereidigten Buchprüfer tätig. 

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 403 Qualitätskontrollberichte (2014: 469) aus. In 199 Fällen wurden Mängel des Qualitätssicherungssystems festgestellt, wobei lediglich bei 58 Praxen (14 %, Vorjahr: 12 %) Auflagen und/oder Sonderprüfungen zur Mängelbeseitigung beschlossen werden mussten. In den übrigen Fällen wurden die Mängel während der oder unmittelbar nach den Kontrollen abgestellt. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert im Bereich der Auftragsabwicklung in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. 

Nach dem Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen  (www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/examen/<http://www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/examen/>) waren zu den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen 2015 insgesamt 603 Kandidaten zugelassen worden (29 weniger als 2014), von denen 571 teilgenommen haben. 301 Kandidaten (52,7 %) haben bestanden, 122 (21,4 %) können eine Ergänzungsprüfung ablegen, das heißt, sie können Teile der Prüfung wiederholen, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch gilt. 

Nach in vergangenen Jahren rückläufigen Kandidatenzahlen steigt das Interesse am Wirtschaftsprüferberuf mit bislang rund 700 Anmeldungen zum Examen 2016 wieder. 

(PM WPK vom 25.5.2016)

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