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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Berichte zur Berufsaufsicht, zur Qualitätskontrolle und zum Berufsexamen 2013

In Deutschland werden jährlich rund 40 000 Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen geprüft. Umfangreiche Kontrollmechanismen, wie die Prüfung durch den Abschlussprüfer und die Überprüfungen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), tragen zur Qualität von Unternehmensabschlüssen bei. Die Aufsicht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die ihrerseits der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtskommission unterliegt, leistet dabei – so die WPK – einen effektiven Beitrag zur Qualitätssicherung.
Der am 28.4.2014 veröffentlichte Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2013 zeigt mit 293 eingeleiteten neuen Verfahren eine im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2012: 298, 2011: 270) in etwa gleichbleibende Tendenz. Mit 52 bestandskräftigen Rügen, von denen 18 mit einer Geldbuße (zwischen 250 Euro und 48 000 Euro) verbunden wurden, stieg die Anzahl der Rügen gegenüber dem Vorjahr wieder leicht an, bewegt sich aber im Mittel der letzten drei Jahre. 36 Rügen lagen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit der Berufsangehörigen zugrunde. Damit entfielen zwei Drittel aller Rügen auf den Kernbereich der Berufsausübung. Davon resultierten 19 Rügen aus Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die weiteren bezogen sich auf die Durchführung von Prüfungen von HGB-Abschlüssen. Die Beanstandungen betrafen insbes. Mängel in der Prüfungsdurchführung und -dokumentation.
Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle ist zu entnehmen, dass zum 31.12.2013 3 801 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren (2012: 3 902 Praxen): 3 427 Praxen verfügten über eine Bescheinigung über die Teilnahme am Systemder Qualitätskontrolle, 374 über eine Ausnahmegenehmigung. In diesen Praxen warenam Jahresende 71 % der Wirtschaftsprüfer und 21 % der vereidigten Buchprüfer tätig (wie 2012). 591 Qualitätskontrollberichte (2012: 1 026) wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle ausgewertet. Bei 285 Praxen wurden Mängel des Qualitätssicherungssystems festgestellt, wobei in 218 Fällen zur Beseitigung der Mängel keine Maßnahmen nötig waren. Lediglich in 67 Vorgängen (11 %) waren Auflagen und/oder Sonderprüfung zur Mängelbeseitigung erforderlich. Schwerpunkte der Mängel lagen bei der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und fachlicher Regeln (insbes. Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, fehlende Funktions- und IT-Systemprüfung im Rahmen der Prüfung der internen Kontrollsysteme sowie die Prüfung von Anhang und Lagebericht, nicht ordnungsgemäße Anwendung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung (Berichtskritik und auftragsbegleitendeQualitätssicherung).
Nach dem Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen waren zu den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen 2013 insgesamt 721 Kandidaten zugelassen worden, von denen 686 teilgenommen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 107 (12,9 %) weniger. 405 Kandidaten (59 %) haben bestanden, 136 (19,8 %) können eine Ergänzungsprüfung ablegen; das heißt, sie können Teile der Prüfung wiederholen, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch gilt.
Der Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2013, der Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle 2013 und der Bericht Berufsexamina 2013 sind auf der WPK-Homepage abrufbar.
(www.wpk.de)

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