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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

-tb- Am 28.5.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) den neuen IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/Revenue-Recognition/Project-news-history/Pages/Project-update-2-May-2014.aspx). Der neue Standard zur Umsatzrealisierung hat zum Ziel, die Vielzahl der bisher in diversen Standards (insbesondere IAS 18 – Revenues, IAS 11 – Construction Contracts) und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen und einheitliche Grundprinzipien festzulegen, die für alle Branchen und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen anwendbar sind.

Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

Einhergehend mit der Veröffentlichung des IASB passte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihren Bericht über den Status des Übernahmeprozesses neuer Standards und Änderungen an (http://www.efrag.org/Front/n1-1320/EFRAG-endorsement-status-report-.aspx). Der aktuelle Endorsement Status Report kann über die Internetseite der EFRAG eingesehen werden (http://www.efrag.org/files/Endorsement%20status%20report/EFRAG_Endorsement_Status_Report_05_June_2014.pdf).

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