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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.06.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQ: Bericht über die Sitzung am 11.5.2017

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind Information zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 11.5.2017 zusammengefasst.

Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle nach APAReG

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat zur Grundgesamtheit der auftragsbezogenen Funktionsprüfung beraten. Im Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle vom 7.3.2017 sind die für die Qualitätskontrolle relevanten gesetzlichen Abschlussprüfungen aufgeführt. Werden dort nicht aufgeführte gesetzliche Abschlussprüfungen nicht in die Grundgesamtheit einbezogen, wird die Kommission für Qualitätskontrolle dies nicht beanstanden.

Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

Seit dem APAReG unterliegen die Prüfer für Qualitätskontrolle der Aufsicht durch die Kommission für Qualitätskontrolle. Erste Aufsichten sind bereits erfolgt, weitere sind in der Planung. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert, bei gegebenem Anlass oder im Wege der Zufallsauswahl.

Die Aufsichtsmaßnahme führen jeweils zwei Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle mit Unterstützung durch Mitarbeiter der WPK durch. Die betreffenden Prüfer für Qualitätskontrolle werden rechtzeitig informiert, an der konkreten Planung und Durchführung der Aufsicht beteiligt und um konstruktive Mitwirkung gebeten.

Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen

Prüfer für Qualitätskontrolle müssen neuerdings auch nach ihrer Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle eine Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung nachweisen. Erfüllt ein Prüfer für Qualitätskontrolle diese Registrierungsvoraussetzung nicht mehr, ist seine Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle zu widerrufen.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat Kriterien für die Erfüllung dieser Registrierungsvoraussetzung beraten, außerdem wie der Nachweis gegenüber der Kommission für Qualitätskontrolle geführt werden soll. Die Beratungen werden fortgesetzt. Die WPK wird über das Ergebnis informieren. Prüfer für Qualitätskontrolle werden gebeten, die tagesaktuellen Nachrichten auf der Internetseite der WPK zu verfolgen.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Wesentlicher Bestandteil auch dieser Sitzung war die Beratung einzelner Qualitätskontrollen. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Beratungen und Beschlussfassungen über Qualitätskontrollberichte von § 319a HGB-Praxen.

(Neu auf WPK.de vom 31.5.2017)

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