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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 64. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 18./19.1.2018 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung diskutierte der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)  über Gegenstand und inhaltliche Details einer Verlautbarung des DRSC zur Bilanzierung steuerlicher Nebenleistungen nach IAS 12 Ertragsteuern im deutschen Rechtskontext. Der FaA stellte fest, dass die Kernfrage einer solchen Verlautbarung wäre, ob Zinsen, Pönale und andere steuerliche Nebenleistungen auf Grundlage des zu versteuernden Gewinns ermittelt werden und somit in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen. Diese Frage lässt sich aus dem Wortlaut des Standards jedoch nicht eindeutig beantworten. Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses fortgesetzt.

Der IFRS-FA wurde auch über die aktuellen Entwicklungen im IASB-Projekt Primary Financial Statements informiert. Im Mittelpunkt standen die vorläufigen IASB-Entscheidungen zu möglichen Änderungen in der Darstellung der Ergebnisrechnung im IFRS-Abschluss.

Des Weiteren befasste sich der FA mit dem Forschungsprojekt Financial Instruments with Characteristics of Equity des IASB und seinen vorläufigen Ansichten betreffend die Klassifizierung von Ansprüchen gegen ein Unternehmen nach dem vom Board entwickelten Gamma-Ansatz.

Anschließend erörterte der IFRS-FA den Entwurf der EFRAG-Indossierungsempfehlung zu Änderungen an IAS 28und entschied, eine explizit positive Rückmeldung des DRSC an EFRAG zu übermitteln.

Darüber hinaus befasste sich der IFRS-FA mit seiner Stellungnahme an das IFRS IC zu dessen vorläufigen Entscheidungen im November 2017. Die Agendaentscheidung zu IFRS 9 Finanzinstrumente wurde nochmals diskutiert. Bislang vorgebrachte Kritikpunkte dazu wurden entkräftet, sodass diese Entscheidung nunmehr nicht mehr kritisch kommentiert werden soll.

Vor dem Hintergrund des Indossierungsverfahrens von IFRS 17 Versicherungsverträge befasste sich der Fachausschuss mit dem aktuellen Diskussionsstand zum Thema. Insbesondere erörterte der IFRS-FA die von der DRSC-AG Versicherungen besprochenen Implementierungsthemen sowie die künftige Arbeit der vom IASB eingerichteten Transition Resource Group. Ferner diskutierte der FA die in IFRS 17 enthaltenen Regeln zur Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen.

Abschließend diskutierte der Fachausschuss den vorliegenden IDW-Entwurf zur Ergänzung der Modulverlautbarung RS HFA 50um ein Modul zu IFRS 9 Finanzinstrumente. Der IFRS-FA hält die Ausführungen für nicht detailliert genug bzw. ergänzungedürftig und beschloss daher, eine entsprechende Stellungnahme an das IDW zu richten.

(PM DRSC vom 1.2.2018)

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