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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 42. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 8./9.10.2015 in Berlin

Zu Beginn des öffentlichen Teils der 42. Sitzung wurde der IFRS-FA über die vom IASB im September 2015 vorläufig getroffenen Entscheidungen zum Versicherungsprojekt informiert. Konkret wurde die Aufgliederung der aus Veränderungen von Marktvariablen resultierenden Schätzungsänderungen in der Gesamtergebnisrechnung für überschussberechtigte Verträge sowie die Ansätze zur Adressierung der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard erörtert.

Im Rahmen des Projekts Erlöserfassung erörterte der IFRS-FA einen überarbeiteten Stellungnahmeentwurf zum Entwurf ED/2015/6 Klarstellungen von IFRS 15. Die Verabschiedung der Stellungnahme wird im Nachgang der Sitzung im Umlaufverfahren fristgerecht erfolgen.

Ferner wurden im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung die Rückmeldungen aus der Öffentlichen Diskussion erörtert und noch nicht diskutierte Fragenstellungen für die Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG thematisiert.

Erstmals befasste sich der IFRS-FA mitEFRAG-Diskussionspapier The Statement of Cash flows – Issues for Financial Institutions. Der FA stellte fest, dass die derzeitige Bilanzierungskonvention nach IAS 7 bei Banken nicht zu einer entscheidungsnützlichen Darstellung führt. Die Diskussion wird fortgesetzt.

Der FA setzte zudem seine Diskussion über das IASB-Konsultationspapier zur Agendakonsultation fort. Daneben wurden auch der Stellungnahmeentwurf von EFRAG zur IASB-Agenda­konsultation sowie die EFRAG-Agendakonsultation betreffend die proaktiven Tätigkeiten behandelt.

Abschließend erhielt der IFRS-FA Kenntnis über Diskussionen und Ergebnisse des IFRS Interpretations Committee auf dessen Sitzung im September 2015. Der IFRS-FA beschließt, in einer Stellungnahme die vorläufige Entscheidung zu IFRS 11 zu begrüßen, jene zu IFRS 5 und IAS 32 hingegen mit Anmerkungen zu kommentieren.

(PM DRSC vom 26.10.2015)

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