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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 41. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 3./4.9.2015 in Berlin

Der IFRS-Fachausschuss wurde über die aktuellen Entwicklungen zum Projekt Fair Value Measurement informiert. Die Sitzung diente insbesondere der Vorbereitung der kommenden Sitzung des Accounting Standards Advisory Forums (ASAF), in der die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts börsennotierter Beteiligungen und börsennotierter zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) erörtert werden soll. Der Fachausschuss befürwortet die weitere Befassung des IASB mit der Thematik, lehnt jedoch den „P×Q“-Ansatz als grundsätzliche Bemessungsmethode ab.

Der IFRS-Fachausschuss verabschiedete seine Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG zum IASB-Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Rückerstattung aus einem leistungsorientierten Plan.

Ferner wurden die in den bisherigen Sitzungen noch nicht behandelten Sachverhalte des IASB-Entwurfs zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts diskutiert. Ergänzend erörterte der IFRS-Fachausschuss die Vorschläge im EFRAG-Bulletin zur Abgrenzung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis als Alternative zum IASB-Entwurf.

Im Rahmen des Projekts Erlöserfassung diente diese Sitzung vorrangig der Befassung mit dem ersten Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2015/6 zu Klarstellungen von IFRS 15 sowie der Information des IFRS-FA zu aktuellen Entwicklungen beim FASB im Kontext des neuen Erlösstandards.

Mit dem IASB-StandardentwurfED/2015/7 Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 wird die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts des Änderungsstandards Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 and IAS 28) vorgeschlagen. Der IFRS-Fachausschuss diskutierte den Entwurf eingehend und sprach sich in Abwägung aller Argumente letztlich gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts aus.

Darüber hinaus informierte sich der IFRS-Fachausschuss über die Inhalte der vom IASB im August veröffentlichten Agendakonsultation 2015. Der Fachausschuss diskutierte die Fragestellungen der Agendakonsultation 2015 und nahm erste inhaltliche Einschätzungen vor. Den Vorschlag des Präsidiums, zu den vorläufigen Einschätzungen eine Mitgliederbefragung über die Internetseite des DRSC durchzuführen, begrüßte der Fachausschuss.

Schließlich erhielt der IFRS-Fachausschuss Kenntnis über die Diskussionen und Ergebnisse des IFRS Interpretations Committeevom Juli 2015. Zur vorläufigen IFRS IC-Entscheidung betreffend die Bilanzierung von Vorauszahlungen gemäß den IAS 2, 16 und 38 soll eine Stellungnahme eingereicht werden.

Abschließend wurde der IFRS-FA über ausgewählte, beim IASB anhängige Forschungsprojekte informiert, die auch auf der Tagesordnung der kommenden ASAF-Sitzung stehen.

(PM DRSC vom 22.9.2015)

→ Der Ergebnisbericht der 41. Sitzung des IFRS-Fachausschusses vom 3./4.9.2015 sowie das aktuelle Arbeitsprogramm steht jetzt unter http://www.drsc.de/docs/press_releases/2015/41_IFRS-FA_EB.pdf zum Download bereit.

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