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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.06.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 145. Sitzung und über die 16. Öffentliche Sitzung

Bei seiner 145. Sitzung am 7./8.6.2010 in Berlin hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) Zeitplan und Umfang der Arbeiten am Projekt E-DRS X Konsolidierung besprochen. Er entschied, den E-DRS auf Themen rund um die Konzernaufstellungspflicht und den Konsolidierungskreis zu beschränken.

Der Standardisierungsrat erörterte auf Basis der Ergebnisse der letzten Sitzung den ersten Entwurf seiner Stellungnahme zum IASB Exposure Draft ED/2010/2 Conceptual Framework for Financial Reporting - The Reporting Entity. Der DSR vertritt die Auffassung, dass jede rechtlich eigenständige Unternehmenseinheit eine potentielle Berichtseinheit darstellen sollte.

Weiterhin informierte sich der DSR über den ED/2010/4 Fair Value Option for Financial Liabilities und legte die Ausrichtung seiner Stellungnahme anhand der vom IASB zur Kommentierung gestellten Fragen fest.
 

Der DSR informierte sich auch über den FASB Entwurf Accounting for Financial Instruments and Revisions to the Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities und legte die Ausrichtung seiner Stellungnahme fest. Der Standardisierungsrat beschloss, dass lediglich die wesentlichsten Fragen beantwortet werden sollen. Insbesondere der Vergleich zwischen IASB und FASB wurde als ein Schwerpunkt festgelegt.
 

Der Deutsche Standardisierungsrat verabschiedete seine Stellungnahme zum Exposure Draft ED/2009/12 Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment. Dieser Entwurf wurde in der 144. Sitzung nahezu finalisiert. Der Deutsche Standardisierungsrat besprach den Entwurf nochmals auf Basis der Ergebnisse der Öffentlichen Diskussion vom 28. Mai 2010.


Vorab informierte sich der Standardisierungsrat über den zu erwartenden IASB ED zu Fair Value Measurement und beschloss auf Basis der vorläufigen Informationen, die Erörterung zu beginnen. Der Standardisierungsrat befasste sich auch mit FASB-ED 820 zu Fair Value Measurement; lässt aber offen, ob eine Stellungnahme an den FASB gerichtet werden soll.


Ferner begann der DSR mit der Erörterung des IASB ED/2010/5 Presentation of Items of Other Comprehensive Income - Proposed amendments to IAS 1. Dabei hinterfragte er kritisch, ob wirklich eine signifikante Verbesserung durch den vorgelegten Entwurf erfolgt. Vielmehr müssten zunächst die Fundamentalfragen hinsichtlich der Überarbeitung des IAS 1 geklärt werden, bevor Aussagen über die Darstellung getroffen werden können.


Darüber hinaus hat der DSR die Beratungen zur Stellungnahme zum ED/2010/3 Defined Benefit Plans: Proposed amendments to IAS 19 begonnen.


Erneut befasste sich der Standardisierungsrat mit dem Entwurf einer Überarbeitung des DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. Es wurde beschlossen, dass die Angabe des Barwerts für Pensionszusagen durch die Angabe des DBO zum Bilanzstichtag vorzunehmen ist.


In seiner 16. Öffentlichen Sitzung am 8.6.2010 verabschiedete der Standardisierungsrat den DSR 18 Latente Steuern. Der Deutsche Rechnungslegungs Standard wird dem BMJ mit der Bitte um Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB zugeleitet.
(PM DRSC vom 15.6.2010)

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