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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.05.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 144. Sitzung

Dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) lagen bei seiner Sitzung am 10./11.5.2010 in Berlin die Fragebögen für die Unternehmensbefragung zum IFRS for SMEs vor, die nach eingehender Diskussion verabschiedet wurden. Die Befragung wird bis Ende Juni 2010 laufen, endgültige Auswertungen für Dezember 2010 erwartet.

Der Standardisierungsrat befasste sich mit dem ersten Entwurf des überarbeiteten DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“. Es wurden Teilaspekte erörtert; die Diskussion wird in den nächsten DSR-Sitzungen fortgesetzt. Ein Zeitplan für die Verabschiedung steht noch nicht fest.

Weiterhin besprach der Deutsche Standardisierungsrat den Entwurf seiner Stellungnahme zum Exposure Draft „ED/2009/12 Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment“. Dieser Entwurf wurde nahezu finalisiert; auf dieser Basis wird nochmals eine Öffentliche Diskussion Ende des Monats stattfinden. Im Anschluss daran werden die Verabschiedung und der Versand an den IASB erfolgen.

Der DSR diskutierte abschließend den DRS X „Latente Steuern“ und beschloss letzte Änderungen. Es ist vorgesehen, den Standard in Öffentlicher Sitzung im Juni zu verabschieden.

Des Weiteren informierte sich der DSR über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung der DRSC-Arbeitsgruppe zu dem Projekt E-DRS X „Konsolidierung“ und diskutierte die dabei aufgekommenen Fragestellungen, insbesondere die Berücksichtigung potenzieller Stimmrechte sowie eine mögliche Begrenzung von Gegenstand und Geltungsbereich des E-DRS oder eine Verteilung auf mehrere Standards.

Ferner begann der Standardisierungsrat mit der Erörterung des IASB Exposure Draft „ED/2010/2 Conceptual Framework for Financial Reporting – The Reporting Entity“ im Hinblick auf die Erarbeitung seiner Stellungnahme. Hinsichtlich der Beschreibung einer Berichtseinheit innerhalb des Rahmenkonzepts bleibt der DSR mehrheitlich bei seiner bereits in der Stellungnahme zum Diskussionspapier geäußerten ablehnenden Haltung. In Bezug auf Konzernabschlüsse widerspricht der DSR dem Vorschlag, dass die Beherrschung eines Unternehmens durch ein anderes stets zur verpflichtenden Aufstellung eines Konzernabschlusses führt.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 144. DSR-Sitzung sowie der aktuelle Statusreport können unter www.drsc.de abgerufen werden.
(PM DRSC vom 18.5.2010 und www.drsc.de)

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