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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.04.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 142. Sitzung am 25./26.3.2010 in Berlin

Der erste Sitzungstag der 142. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 25./26. 3.2010 in Berlin startete mit einer gemeinsamen Sitzung des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). Hierbei wurden die jeweiligen Arbeitsprogramme vorgestellt und Fragen der Arbeitsteilung besprochen. Der Themenkomplex „Financial Instruments“ stand erneut auf der Agenda. Der DSR setzte seine Diskussion zum IASB ED/2009/12 „Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment“, diesmal hinsichtlich Anhangangaben, Erstanwendung und Übergangsvorschriften, fort. Ebenso wurde die Planung zur Erörterung der künftigen Vorschläge zum Hedge Accounting besprochen. Der DSR wird das FASB-Gesamtmodell zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten erörtern. Der IASB-Entwurf zum Hedge Accounting kann nicht parallel, sondern erst nach dessen verzögerter Veröffentlichung erörtert werden. Der DSR entschied, wie die Überarbeitung des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ infolge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Vorst AG) und der dargestellten aktuellen Entwicklungen im Bereich der Vergütung von Organmitgliedern fortzusetzen ist. Es wurde beschlossen, in der nächsten Sitzung zunächst verschiedene Varianten für ein Konzept abzuwägen, ehe in einer späteren Sitzung der Entwurf für einen geänderten DRS erörtert wird. Weiterhin beendete der Deutsche Standardisierungsrat die Diskussion der zum E-DRS 24 „Latente Steuern“ eingegangenen Stellungnahmen mit der Erörterung der Antworten zu den Fragen 8 bis 12. Wesentliche Entscheidungen betrafen die Berücksichtigung von Sonderbilanzen, wenn Gesellschafter und Personengesellschaft Teil des Konzerns sind, und die stets erfolgswirksame Anpassung des Buchwerts latenter Steuern aufgrund von geänderten Steuersätzen oder Steuergesetzen. Der Standardisierungsrat beriet über das Projekt zur Überarbeitung des DRS 4. Dabei wurde der Projektumfang erörtert und festgelegt. Zugleich wurden der Auftrag und bevorstehende Tätigkeitsbeginn einer neuen Arbeitsgruppe thematisiert. Des Weiteren befasste sich der DSR mit den von EFRAG im Draft Advice on compatibility of the IFRS for SMEs and the EU Accounting Directives aufgezeigten Konflikten zwischen dem IFRS for SMEs und den EU-Bilanzrichtlinien. Der DSR stimmt nicht mit allen von EFRAG aufgezeigten Konflikten – insbesondere der Bewertung bestimmter Finanzinstrumente zum Fair Value und der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures – überein und wird dies in seiner Stellungnahme an EFRAG entsprechend adressieren. Ferner diskutierte der DSR erneut den Entwurf seiner Stellungnahme zum ED/2010/1 „Measurement of Liabilities in IAS 37“, Bewertung von Schulden in IAS 37. Der DSR lehnt weiterhin den im ED vorgeschlagenen Bewertungsgrundsatz ab und bevorzugt die im bisherigen IAS 37 enthaltene Bewertungsmethodik gegenüber der im ED vorgeschlagenen Ausweitung der erwartungswertbasierten Bewertung auf Einzelverpflichtungen. Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 142. DSR-Sitzung können  hier abgerufen werden. (PM DRSC vom 31.3.2010 und www.drsc.de)

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