R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht des über die 49. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 23./24.5.2016 in Berlin

Zu Beginn der 49. Sitzung diskutierte der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRSC) den Stellungnahmeentwurf zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen. Aus Sicht des IFRS-FA ist das durch die Kommission gewählte Instrument – die Finanzberichterstattung – nicht dazu geeignet, das übergeordnete Ziel der Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung zu erreichen.

Der IFRS-FA informierte sich über die abschließend vom IASB getroffenen Entscheidungen zum ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente gemeinsamen mit IFRS 4 Versicherungsverträge". Der IFRS-FA sieht in den vom IASB modifizierten Ansätzen eine adäquate Lösung zur Adressierung der Bedenken zum Zusammenspiel beider Standards.

Der IFRS-FA wird ferner über die aktuellen Entwicklungen seit der Veröffentlichung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" informiert, dies bezieht sich insbesondere auf die Aktivitäten von EFRAG im Rahmen des begonnenen Indossierungsverfahrens.

Darüber hinaus erhielt der IFRS-FA einen Überblick über die Gremienarbeit zu den jeweiligen Verlautbarungen von IASB und FASB auf dem Gebiet der Erlöserfassung und erörterte den Entwurf der Indossierungsempfehlung von EFRAG zu denKlarstellungen zu IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden".

Der IFRS-FA setzte anschließend seine Befassung mit dem Cogito-Papier The Future of Corporate Reporting der Fédération des Experts Comptables Européens (FEE) fort.

Des Weiteren befasste sich der IFRS-FA mit dem gemeinsamen Forschungsprojekt der Standardsetzer aus Südkorea und Australien zum Thema Accounting Judgments on Terms of Likelihood in IFRS: Korea and Australia. Den von beiden Standardsetzern entwickelten Handlungsempfehlungen wird im Grundsatz gefolgt. Der IFRS-FA beschloss, eine Stellungnahme zu übermitteln.

Abschließend erhielt der IFRS-FA Kenntnis über Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung vom Mai 2016. Nach Erörterung aller Themen wurde beschlossen, zu den vorläufigen Entscheidungen sowie zur endgültigen Entscheidung zu IAS 39/IFRS 9 Stellung zu beziehen.

(PM DRSC vom 30.5.2016)

stats