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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 28. Sitzung des IFRS-FA, die fünfte Gemeinsame Sitzung des IFRS- und des HGB-FA sowie die 17. Sitzung des HGB-FA vom 23.–25.6.2014 in Berlin

28. Sitzung des IFRS-FA

Der IFRS-Fachausschuss (FA) des DRSC setzte seine Diskussion zum IASB DP/2014/1 „Accounting for Dynamic Risk Management: A Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging“ fort. Der IFRS-FA vertiefte übergreifende Aspekte, insbes. den Anwendungsbereich, Ausweisfragen sowie mögliche Alternativmodelle.

Der IFRS-FA erörterte die IFRS IC-Entscheidung zum Thema IAS 12 „Deferred tax assets when an entity isloss-making“. Es wurde festgestellt, dass diese zu einer Änderung der Bilanzierung führen kann. Ferner nahm der IFRS-FA Anmerkungen der AG Pensionen zum Thema IAS 19 „Remeasurement at a plan amendment or curtailment“ zur Kenntnis. Die Diskussion wird in den nächsten IFRS-FA-Sitzungen fortgeführt, da das IFRS IC dieses Thema noch nicht abschließend diskutiert hat.

Des Weiteren verabschiedete der IFRS-FA seine Stellungnahme an den IASB zum ED/2014/1 „Disclosure Initiative – Proposed amendments to IAS 1“. Ergänzend wurde vom IFRS-FA eine Stellungnahme zum korrespondierenden Draft Comment Letter von EFRAG verabschiedet.

Der IFRS-FA erhielt anschließend einen Überblicküber den aktuellen Diskussionsstand im IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen und im IASB/FASB-Projekt zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Im Anschluss informierte sich der IFRS-FA über die proaktiven Tätigkeiten von EFRAG zu verschiedenen Bilanzierungsaspekten. Hiervon wurde nur das Diskussionspapier Classification of Claims detailliert erörtert.

Schließlich wurde der IFRS-FA über den aktuellen Stand der Diskussionen und der vorläufigen Entscheidungen des IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts informiert.

5. Gemeinsame Sitzung des IFRS- und des HGB-FA
Beide FA erhielten einen Überblick über eine wissenschaftliche Forschungsarbeit der Ruhr-Universität Bochum zum Thema Messung der Präferenzen von Abschlussadressaten.

Darüber hinaus informierten sich die FA über die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe „Organvergütung“ im Zusammenhang mit einer Überarbeitung von DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“. U. a. wurde diskutiert, welche Perspektive (Sichtweise des Unternehmens oder des Vergütungsempfängers) bei der Vergütungsberichterstattung leitend sein muss.

17. Sitzung des HGB-Fachausschusses

Der HGB-FA diskutierte Themenfelder, die nach Veröffentlichung des DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ erneut von der Fachliteratur aufgegriffen wurden. Die dort vertretenen Sichtweisen wurden vom HGB-FA zur Kenntnis genommen.

Der HGB-FA diskutierte unterschiedliche Definitionen von „Vermögensgegenstand“, die von der AG Immaterielle Vermögensgegenstände und der AG Konsolidierung im Rahmen der Entwicklung eines neuen Standards zu immateriellen Vermögensgegenständen bzw. zur Kapitalkonsolidierung erarbeitet wurden. Im Ergebnis der Diskussion sprach sich der HGB-FA für die Definition der AG „Immaterielle Vermögensgegenstände“ aus.

Darüber hinaus erhielt der HGB-FA einen Überblicküber den aktuellen Arbeitsstand in der AG „Konsolidierung“ in Bezug auf die Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“.

Des Weiteren erörterte der HGB-FA die eingegangenen Stellungnahmen sowie veröffentlichten Fachbeiträge zum E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“. Die Diskussion wird in einer der nächsten Sitzungen fortgesetzt.

Schließlich wurden vom HGB-FA die Themen herausgearbeitet, die im Rahmen der Erarbeitung eines DRS zur Währungsumrechnung adressiert werden sollen. Es wurde festgehalten, dass der neue Standard primär die Vorschriften des § 308a HGB konkretisieren soll. Der FA beschloss, eine Arbeitsgruppeeinzurichten, welche den HGB-FA bei der Erarbeitung des Standards unterstützt.

(PM DRSC vom 1.7.2014)

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