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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.11.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
PSVaG: Beitragssatz 2009 – Teilzahlungen in den Jahren 2009–2013

Der Pensions-Sicherungs-Verein, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat den Beitragssatz für das Jahr 2009 auf 14,2‰ festgesetzt. Der Beitragssatz wird bezogen auf die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der rd. 76 000 Mitgliedsunternehmen, die sich auf 285 Mrd. Euro summieren. Insgesamt beträgt der zu finanzierende Aufwand 4 047 Mio. Euro – das bisher höchste Schadenvolumen seit Gründung des PSVaG.

Der Pensions-Sicherungs-Verein nutzt angesichts des außerordentlich hohen Beitragsvolumens erstmals die 2006 in das Betriebsrentengesetz eingefügte Möglichkeit, Teile der erforderlichen Beiträge zur Finanzierung der insolvenzbedingten Schäden eines Jahres auch auf die nächsten Jahre zu verteilen. Die Verteilung über die Jahre 2009–2013 bedeutet konkret, dass bis zum Jahresende 2 337 Mio. Euro zu zahlen sind. Dies entspricht einer Liquiditätsbelastung von 8,2 ‰. Der darüber hinausgehende Teil von 1 710 Mio. Euro ist in vier gleichen Teilbeträgen von je 427,5 Mio. Euro am Ende der Jahre 2010–2013 fällig. Dies entspricht jeweils 1,5 ‰. Zusammengerechnet sind das dann 14,2‰für 2009.

Die Beitragsbescheide gehen den Unternehmen im Laufe des Novembers zu, die Teilzahlung für 2009 ist zum Jahresende fällig.
(PM PSVaG vom 6.11.2009)

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