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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.09.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds – neue Fassung des IDW S 4

Der IDW-Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds (IDW S 4) ersetzt den bisherigen IDW S 4 i. d. F. vom 18.5.2006. Die Neufassung wurde erforderlich, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkaufsprospekte über öffentlich angebotene Kapital- bzw. Vermögensanlagen mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend geändert worden sind. Der aktuelle IDW S 4 bedeutet einen Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regulierung und laufenden Überwachung von Prospektverantwortlichen und Investmentvermögen durch das KAGB ist die Vollständigkeit der Unterlagen auftragsgemäß nicht (mehr) Gegenstand eines IDW S 4-Gutachtens. Da bspw. Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts gesetzlich vorgegeben und deren Einhaltung bei der Vertriebsgestattung von der BaFin geprüft werden, begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen (z. B. Übereinstimmung des Verkaufsprospekts mit den wesentlichen Anlegerinformationen). Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf Spezial-AIF und deren Informationsunterlagen (vgl. § 307 KAGB) erweitert. IDW S 4-Gutachten richten sich daher ausschließlich an Prospektverantwortliche, wobei eine Weitergabe an deren gewerbliche Geschäftspartner vereinbart werden kann, soweit einem Haftungsausschluss gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zugestimmt wird. Der Hauptfachauschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW S 4 am 24.5.2016 billigend zur Kenntnis genommen. Der IDW-Standard wird in IDW Life 9/2016 veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 29.8.2016)

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