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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.12.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: BMJV beauftragt DRSC zur Überarbeitung von § 301 HGB

Der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat in seiner Sitzung am 10.10.2015 die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angetragene Beauftragung zur Überarbeitung von § 301 HGB angenommen.

So wird das DRSC eine Reform des § 301 HGB prüfen und dem BMJV zu gegebener Zeit einen Regelungsvorschlag unterbreiten, dessen Ziel es ist eine gesetzliche Grundlage für die Übergangskonsolidierung zu schaffen.

Der HGB-FA hat zudem entschieden, bis zur Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage, die entsprechenden Regelungen zum Übergang von der Quotenkonsolidierung oder der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung aus dem am 25.9.2015 verabschiedeten DRS 23 "Kapitalkonsolidierung" zu entnehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen diese Regelungen dann in einen Standard integriert werden.

(www.drsc.de)

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