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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.04.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: BEPS Aktion 13 – Verrechnungspreisdokumentation und Country-by-Country-Reporting zwischen Finanzbehörden

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Vorschläge für eine Umsetzung der internationalen Vorgaben zur Einführung eines Country-by-Country-Reporting (CbCR) und zur Dokumentation von Verrechnungspreisen unterbreitet. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verpflichtung zur Übermittlung von CbCR-Daten um eine statistische Verpflichtung handelt, die bei Nicht- oder Schlechterfüllung keine Schätzung inländischer Besteuerungsgrundlagen nach sich ziehen darf. Die Verrechnungspreisdokumentation sollte so ausgestaltet werden, dass vollständige Angaben nach dem Master- und Local-File Ansatz der OECD die derzeit gemäß § 90 Abs. 3 AO erforderlichen Angaben entbehrlich machen. Das IDW-Schreiben vom 21.3.2016 an das Bundesministerium der Finanzen ist unter www.idw.de abrufbar.

(IDW Aktuell vom 30.3.2016)

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