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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Ausstehende Annahme der ISA durch die EU-Kommission

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat 2010 nach seinem Clarity Project die International Standards on Auditing (ISA) veröffentlicht und seitdem weiterentwickelt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die ISA in die deutschen Prüfungsstandards (IDW PS) transformiert. Diese erfüllen damit grundsätzlich die inhaltlichen ISA-Anforderungen und entsprechen ihnen in Umfang und Detaillierungsgrad.

In Deutschland wird die Anwendung der ISA verbindlich in § 317 Abs. 5 HGB vorgeschrieben. Allerdings hängt diese Verpflichtung ab von der noch ausstehenden förmlichen Annahme der ISA (adoption) durch die EU-Kommission. Bis dahin dürfen die ISA, müssen aber nicht angewendet werden. In Deutschland gelten daher weiterhin die IDW Prüfungsstandards.

IDW Mitglieder fragen uns nach dieser ausstehenden ISA-Übernahme in EU-Recht. Hierzu folgende Informationen:

  • Es gibt derzeit keinen konkreten Zeitplan für den Annahmeprozess.
  • Das IDW setzt sich weiterhin für die Annahme der ISA durch die EU-Kommission ein.
  • Diese Position entspricht unverändert den schon in der Stellungnahme zum Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" (KOM(2010) 561 endg.) zum Ausdruck gebrachten Auffassung.
  • In einem gemeinsamen Schreiben mit der französischen Berufsorganisation Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes (CNCC) und dem Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW) an die EU-Kommission vom 3.7.2014 hat sich das IDW nochmals eindeutig für eine Annahme der ISA durch die EU-Kommission ausgesprochen.

Die WPK hat in der Beiratssitzung am 21.06.2016 die neue Berufssatzung WP/vBP verabschiedet. Enthalten ist eine Neuregelung in § 8 Abs. 2 S. 2 BS WP/vBP:

"Bei Abschlussprüfungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Vierten Teils fallen und bei denen ein § 322 HGB nachgebildeter Bestätigungsvermerk erteilt wird, sind die Regelungen des Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfungen nach § 316 HGB entsprechend anzuwenden (Teil 4 Abschnitt 2). Soweit Bestätigungsvermerke nach ISA 700 erteilt werden, sind die hierfür relevanten Qualitätssicherungsregeln einzuhalten."

Das IDW hat die zeitnahe Verabschiedung der Berufssatzung unterstützt, aber darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Vermerks nach ISA 700 an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, die in Teilen über nationale Vorgaben hinzugehen.

  • Hier finden Sie das IDW-Schreiben an den Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer vom 17.6.2016: Download

(IDW Aktuell vom 24.6.2016)

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