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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Anwendungszeitpunkt von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 aufgeschoben

-tb- Am 11.9.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version der Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-issues-Amendments-to-IFRS-10-and-IAS-28-September-2014.aspx). Ziel der Anpassungen ist die Adressierung bisher bestehender Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Gemäß den Änderungen wird zukünftig der vollständige Gewinn oder Verlust erfasst, wenn es sich um eine Transaktion handelt, die einen Geschäftsbetrieb umfasst. Liegen einer Transaktion Vermögenswerte zu Grunde, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, wird lediglich ein Teil des Gewinns oder Verlusts erfasst. Ursprünglich wurde für den Anwendungszeitpunkt der Änderungen der 1.1.2016 festgelegt. Demgegenüber gab der IASB nun bekannt, dass der Anwendungszeitpunkt bis auf unbestimmte Zeit verschoben wird, da derzeit umfassendere Überarbeitungen geplant sind, die zu einer signifikanten Vereinfachung entsprechender Transaktionen führen könnten (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-postpones-accounting-changes.aspx).

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