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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Anpassungen von IAS 16 und IAS 41

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat unter dem Titel „Agriculture: Bearer Plants (Amendments to IAS 16 and IAS 41“ Änderungen zur Rechnungslegung fruchttragender Pflanzen herausgegeben (Quelle: http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-issues-amendments-to-IAS-16-and-IAS-41-for-bearer-plants-June-2014.aspx). Diese spezifischen Pflanzen sind damit in Analogie zu Sachanlagegegenständen nach IAS 16 zu bilanzieren und nicht mehr nach IAS 41, der eine Fair Value-Bilanzierung vorschreibt. Die Änderungen gelten für am und nach dem 1.1.2016 beginnende Berichtsjahre, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.

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