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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IPSASB: Anpassungen an IPSAS 21 und IPSAS 26

-tb- In Bezug auf die Standards IPSAS 21 und IPSAS 26 veröffentlichte der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) neue Anpassungen, womit neubewertete Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in den Anwendungsbereich der beiden Standards gebracht werden, deren Vorschriften bei einer Wertminderung berücksichtig werden müssen (http://www.ifac.org/news-events/2016-07/ipsasb-issues-impairment-revalued-assets). Die Änderungen treten zum 1.1.2018 in Kraft und sollen die Adressaten mit den relevanten Informationen über Wertminderungen versorgen. Die Anpassungen sowie weiterführende Dokumente und Informationen stellt der IPSASB auf seiner Internetseite bereit (https://www.ifac.org/publications-resources/impairment-revalued-assets).

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