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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Anpassung an IFRS 10 und IFRS 28

-tb- Am 11.9.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version der Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-issues-Amendments-to-IFRS-10-and-IAS-28-September-2014.aspx). Ziel der Anpassungen ist die Adressierung bisher bestehender Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Ursprünglich wurde für den Anwendungszeitpunkt der Änderungen der 1.1.2016 festgelegt. Demgegenüber gab der IASB am 17.12.2015 bekannt, dass der Anwendungszeitpunkt bis auf unbestimmte Zeit verschoben wird, da umfassendere Überarbeitungen geplant sind, die zu einer signifikanten Vereinfachung entsprechender Transaktionen führen könnten (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-postpones-accounting-changes.aspx). Trotz der unbestimmten Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll eine freiwillige vorzeitige Anwendung weiterhin möglich sein. Dies wird jedoch von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) kritisiert, da es die unterschiedliche Handhabung in der Rechnungslegungspraxis zusätzlich beflügeln könnte. Da die Übernahme der Anpassungen für die Europäische Union noch aussteht, richtete sich die EFRAG nun an die Europäische Kommission. Das vollständige Schreiben, indem die EFRAG ihre Bedenken formuliert, kann auf ihrer Internetseite eingesehen werden (http://www.efrag.org/files/ED%20Sale%20or%20Contribution%20of%20Assets%20between%20an%20Investor%20and%20its%20Associate%20or%20Joint%20Venture/EFRAG_Letter_to_the_EC_-_Amendments_to_IFRS_10_and_IAS_28.pdf).

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