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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.07.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Aktivierung von Herstellungskosten – Verabschiedung des IDW RS HFA 31

Der HFA hat am 23.6.2010 die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31)“ verabschiedet. IDW RS HFA 31 ersetzt die IDW-Stellungnahme des HFA 5/1991 „Zur Aktivierung von Herstellungskosten“.

Mit dem BilMoG nähert sich der Mindestumfang bei den handelsrechtlichen Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 und 3 HGB) der Untergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten (R 6.3 EStR) an, deshalb wurden die Ausführungen in IDW RS HFA 31 an die geänderte Rechtslage angepasst. Zusätzlich zum Entwurf vom 9.9.2009 wird die Frage aufgegriffen, ob bei Grundstücken, die der Bilanzierende nach Bebauung veräußern will, auch solche Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten des einheitlichen Vermögensgegenstands „bebautes Grundstück“ einbezogen werden dürfen, das zur Finanzierung des Erwerbs von Grund und Boden aufgenommen wurde.

IDW RS HFA 31 wird in IDW-FN 7/2010 der sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.
(www.idw.de)

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