R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Änderungsvorschläge an IFRS 3 und IFRS 11

 

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28.6.2016 den ED/2016/1 „Definition of a Business and Accounting for Previously Held Interests (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)“ veröffentlicht. Mit Hilfe der vorgeschlagenen Änderungen soll die Definition von ‚Geschäftsbetrieb‘ (business) klargestellt werden, da der Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 3 ergab, dass diese Definition schwierig anzuwenden sei. Mit den zusätzlichen Anwendungshinweisen soll bei Anwendung von IFRS 3 einfacher zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten unterschieden werden, da aus dieser Differenzierung jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Finanzberichterstattung resultieren. Ferner soll die Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen klargestellt werden, wenn ein Unternehmen Beherrschung oder gemeinschaftliche Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, welcher eine Joint Operation darstellt. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 31.10.2016 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen. Die IASB-Pressemitteilung ist unter www.drsc.de abrufbar.

(www.drsc.de)

stats