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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.12.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Änderungsvorschläge an IAS 37

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungsvorschläge an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungenzur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen stammen aus einem Antrag an das IFRS Interpretations Committee zur Klärung der Frage, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag zu Verlusten führt, berücksichtigen sollte. Die Frist für die Stellungnahme zu den Vorschlägen ist der 15. April 2019. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2018/12/iasb-proposes-clarifications-for-companies-assessing-whether-contracts-will-be-loss-making/ abrufbar.

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