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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.12.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB : Änderungsstandard Investment Entities veröffentlicht

Am 18.12.2014 hat der IASB den Änderungsstandard „Investment Entities: Applying the Consolidation Exception (Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28)“veröffentlicht.

Der Standard dient zur Klärung von drei Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften, welche ihre Tochterunternehmen stattdessen zum Fair Value bilanziell abbilden. Die Änderungen gehen auf Anfragen an das IFRS IC zurück und sollen dem Entstehen unterschiedlicher Vorgehensweise in der Praxis vorbeugen.

Die verabschiedeten Änderungen bestätigen, dass die Ausnahme von der Konsolidierungspflicht auch für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft gilt, welche wiederum selbst Mutterunternehmen sind. Zudem stellen sie klar, inwiefern durch eine Investmentgesellschaft die Konsolidierung eines Tochterunternehmens, welches Investment-related Services durchführt, zu erfolgen hat.

Bezüglich des Themenfelds „Anwendung der Equity-Methode" wurde gegenüber dem Standardentwurf (ED/2014/2) eine Änderung beschlossen. Nunmehr gilt die Vereinfachung, welche die Beibehaltung der Fair-Value-Bewertung als Basis vor der Anwendung der Equity-Methode durch einen Nicht-Investment Entity-Investor zulässt, für Unternehmen, welche selbst keine Investmentgesellschaft sind, jedoch Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture halten, welches eine Investmentgesellschaft ist. Das zuvor vorgesehene Verbot der Beibehaltung der Fair-Value-Bewertung im Falle eines Investment Entity-Joint Ventures, wurde somit aufgegeben.

Ergänzt wurden zudem Änderungen an IFRS 12, die klarstellen, dass Investment Entities, welche sämtliche Tochterunternehmen erfolgswirksam zum Fair Value bewerten, gleichwohl in den Anwendungsbereich von IFRS 12 fallen.

Der Standard ist ab dem 1.1.2016 anzuwenden, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

Der Text der Änderungen ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich (www.ifrs.org).

(www.drsc.de)

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