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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Änderungen an IFRS 11 veröffentlicht

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen an IFRS 11 „Joint Arrangements“ veröffentlicht. Der Änderungsstandard „Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations“ führt zusätzliche Leitlinien zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation), welche einen Geschäftsbetriebdarstellt, ein. Erwerber eines solchen Anteils haben die Regelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und anderen relevanten Standards anzuwenden, sowie die relevanten Informationen, welche in diesen Standards spezifiziert werden, offenzulegen. Gegenüber dem Entwurf des Änderungsstandards (ED/2012/7) wird nunmehr zusätzlich klargestellt, dass im Falle eines Zuerwerbs weiterer Anteile an einer Joint Operation keine Neubewertung der zuvor bereits gehaltenen Anteile vorzunehmen ist. Zudem wird nun explizit zum Ausdruck gebracht, dass diese Änderungen keine Anwendung finden, wenn die gemeinschaftlich tätigen Unternehmen (Joint Operators) unter gemeinsamer Beherrschung (under common control) eines (ultimativen) Mutterunternehmens stehen. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2016 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist (vorbehaltlich der Übernahme in der EU) zulässig. Die IASB-Pressemitteilung ist unter www.ifrs.org und www.drsc.de abrufbar. Der Standard ist nur beim IASB erhältlich.
(www.drsc.de)

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