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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAS: Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BAFA eingerichtet

 

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ab sofort eine berufsstandsunabhängige und inhaltlich selbständige Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) mit Sitz in Berlin eingerichtet.

Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Ich freue mich, dass die umfassende Reform des Berufsrechts und die Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht erfolgreich gelungen sind. Die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BAFA wird die hohe Qualität und Expertise Ihrer Arbeit gestärkt durch neue hoheitliche Kompetenzen ausbauen. Auch auf internationaler Ebene werden wir damit die hohen Standards unserer deutschen Abschlussprüferaufsicht hochhalten."

Der Präsident des ​BAFA, Dr. Arnold Wallraff, betont: „Ich begrüße die Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht ausdrücklich. Das ​BAFA wird seinen Teil dazu beitragen, die hohe Qualität der Abschlussprüferaufsicht in Deutschland zu bewahren und zu stärken.“

Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der APAS, bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass zu ermitteln. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben. Schließlich leistet die ​APAS einen Beitrag zur Verbesserung der Prüfungsqualität durch aktive Mitarbeit in den europäischen und internationalen Gremien der Prüferaufsichten.

Ralf Bose, Leiter der ​APAS unterstreicht: „Meine Mitarbeiter und ich sind uns der Bedeutung unserer Aufgabe und der hohen Verantwortung, die wir tragen, sehr bewusst und werden alles Erforderliche dafür tun, dieser Verantwortung gerecht zu werden."

Die APAS übernimmt die Aufgaben der bisherigen ehrenamtlichen Abschlussprüferaufsichtskommission. Die Einrichtung der ​APAS beruht auf dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das europäische Regelungen in nationales Recht umsetzt.

(PM APAS vom 17.6.2016)

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