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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.11.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: 54. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 3.11.2016 in Berlin

 

Zu Beginn der 54. Sitzung setzte der IFRS-Fachausschussdes deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)   seine Diskussion zu Themen der IFRS IC Sitzung vom September 2016 fort. Der IFRS-FA hat beschlossen, in der DRSC-Stellung­nahme lediglich die vorläufige Entscheidung zum IAS 12-Sachverhalt zu thematisieren.

Der IFRS-FA erörterte im Anschluss daran die zweite Fortsetzung zum IDW-Entwurf einer Stellungnahme zu Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (ERS HFA 48). Der IFRS-FA will die Diskussion in seiner kommenden Sitzung fortsetzen. Dann sollen auch Erkenntnisse aus der bevorstehenden Diskussion in der DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ einfließen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen IASB-Beratungen über die Rückmeldungen zum Entwurf für ein überarbeitetes Rahmenkonzept erhielt der IFRS-FA einerseits einen Überblick über aktuelle vorläufige IASB-Entscheidungen und erörterte andererseits Fallbeispiele zur Anwendung der überarbeiteten Definitionen von Vermögenswert und Schuld.

Ferner diskutierte der IFRS-FA den ersten Entwurf seiner Stellungnahme zum EFRAG-Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht. Die Diskussion soll in der kommenden Sitzung abgeschlossen werden.

Abschließend wurde der IFRS-FA über den Entwurf der EFRAG-Indossierungsempfehlung zu den kürzlich veröffentlichten Änderungen an IFRS 2 informiert und entschied, dass das DRSC eine eigene kurze Stellungnahme zum Entwurf der Indossierungsempfehlung abgibt.

(PM DRSC vom 7.11.2016)

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